Wir beraten Sie selbstverständlich auch auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Dabei begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen in allen Phasen handels- und gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten – von der Gründung bis zur Liquidation.
Gerade bei Familienunternehmen gilt es kostspielige Erbauseinandersetzungen zu vermeiden. Daher stimmen wir Gesellschaftsverträge mit Ihrem Testament/Erbvertrag und – soweit erforderlich – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ab. Unsere notarielle Tätigkeit umfasst darüber hinaus die Beurkundungen von Umstrukturierungsmaßnahmen (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel).
Zu unseren Leistungen im Gesellschaftsrecht zählen u.a.: