"In guten Zeiten" beraten wir Sie z.B. hinsichtlich eines Ehevertrags oder unterstützen Sie bei der Wahl des Güterstands.
"In schlechten Zeiten" können wir die Verteilung des Vermögens, den Unterhalt, die Versorgung im Alter oder auch das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern einvernehmlich durch eine notarielle Scheidungsvereinbarung regeln. Dadurch sparen Sie nicht nur Gerichtskosten, sondern durch meine Neutralitätspflicht ist auch sichergestellt, dass kein Ehepartner gegenüber dem anderen benachteiligt wird.
Zum Familienrecht gehört außerdem der Bereich Eltern-Kind. Hier geht es um Adoptionen, Regelungen zum Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennungen.
Zu unseren Leistungen im Familienrecht zählen u.a.: