Egal, ob Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen: Wir beraten Sie umfassend über die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten – auch unter dem Blickwinkel des Steuerrechts. Neben den Verfügungen von Todes wegen unterstützen wir Sie auch bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, um "mit warmer Hand" zu geben und dabei die steuerlichen Freibeträge optimal zu nutzen.
Übrigens: Eine notarielle Verfügung von Todes wegen hilft Ihnen Kosten zu sparen und beschleunigt für die Erben die Abwicklung des Nachlasses, da dann in den allermeisten Fällen ein zusätzlicher Erbschein entbehrlich ist.
Zu unseren Leistungen im Erbrecht und bei Schenkungen zählen u.a.: