Notare sind verpflichtet, für ihre Amtstätigkeit die gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Diese Gebühren richten sich in der Regel nach dem Wert und der Bedeutung des zu beurkundenden Geschäfts und sind deutschlandweit einheitlich. Die ordnungsgemäße Erhebung der Gebühren durch den Notar wird in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft.
Natürlich informieren wir Sie gerne vorab, mit welchen Kosten Sie im konkreten Einzelfall zu rechnen haben. Sprechen Sie uns an.